ÖHGB-Merkblatt zur Vermietung

„VERMIETE NIE OHNE BERATUNG“

  • Beachten Sie, dass Sie bei Verhandlungen nie alleine sein sollten; auch nicht bei unverbindlichen Besichtigungen durch  Mietinteressenten! Merke: Eine mündliche Zusage ist bereits ein Vertrag!
  • Nehmen Sie sich immer einen verlässlichen Zeugen aus Ihrem Bekanntenkreis zu den Besichtigungen/ Besprechungen mit!
  • Verhandeln Sie vorerst nur unverbindlich mit Mietinteressenten - Sie haben  bestimmt mehrere  - und sagen Sie dies auch ausdrücklich!
  • Erkundigen Sie sich bei Ihren Mietinteressenten über
    • deren Bonität (Beschäftigungsverhältnis, Einkommensnachweis, KSV Abfrage) und
    • erfragen Sie auch den bisherigen Vermieter und dessen Telefonnummer. Sagen Sie, dass Sie mit diesem über das derzeitige Mietverhältnis sprechen wollen- und tun Sie dies auch!
  • Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit KSV Abfragen über den Verein durchführen zu lassen (wir bitten um schriftliche Anfragen)
  • Vermieten Sie nur unter der Voraussetzung, dass vor Einzug ein schriftlicher und von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Mietvertrag zustande kommt und
  • vor Schlüsselübergabe die Kaution (möglichst in bar) erlegt wird (idR 3 Brutto-Monatsmieten). 
  • Lassen Sie sich jeden Mietvertrag vor Unterfertigung noch durch den Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund Salzburg kontrollieren. (Terminvereinbarungen werden erbeten)
  • Fotografieren Sie vor Einzug des Mieters den Mietgegenstand und dessen Einrichtungsgegenstände (also Bodenbeläge, Innenfenster, Innentüren, sanitäre Einrichtungen und Möbel samt E-Geräten), dies zur Beweissicherung, und erstellen Sie eine ordentliche, detaillierte Inventarliste.
  • Beachten Sie, dass bei Wohnungen Zeitverträge (auch Verlängerungen) auf mindestens drei Jahre schriftlich abgeschlossen sein müssen, sonst gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit Kündigungsschutz des Mieters! Beachten Sie: es gibt Ausnahmen aus dem Mietrechtsgesetz.
  • Sie sind sich nicht sicher ob Sie eine Ausnahme aus dem Mietrechtsgesetz zur Vermietung anbieten? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin im Büro des ÖHGB Salzburg zur Abklärung.
  • Legen Sie dem Mietinteressenten rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen gültigen Energieausweis des Gebäudes vor
  • Lassen Sie im Mietgegenstand einen „E-Check“ (gem. Elektroverordnung 2010) durch einen      Fachmann durchführen und legen Sie dem Mieter die Bestätigung darüber vor.
  • Denken Sie daran, dass Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung (Mai 2018) eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Ihres Mieters benötigen
  • Listen Sie in Ihren Verträgen die Nebenkosten, Heiz- und Betriebskosten samt Verteilungsschlüssel taxativ auf!

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