Beachten Sie, dass Sie bei Verhandlungen nie alleine sein sollten; auch nicht bei unverbindlichen Besichtigungen durch Mietinteressenten! Merke: Eine mündliche Zusage ist bereits ein Vertrag!
Nehmen Sie sich immer einen verlässlichen Zeugen aus Ihrem Bekanntenkreis zu den Besichtigungen/ Besprechungen mit!
Verhandeln Sie vorerst nur unverbindlich mit Mietinteressenten - Sie haben bestimmt mehrere - und sagen Sie dies auch ausdrücklich!
Erkundigen Sie sich bei Ihren Mietinteressenten über
deren Bonität (Beschäftigungsverhältnis, Einkommensnachweis, KSV Abfrage) und
erfragen Sie auch den bisherigen Vermieter und dessen Telefonnummer. Sagen Sie, dass Sie mit diesem über das derzeitige Mietverhältnis sprechen wollen- und tun Sie dies auch!
Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit KSV Abfragen über den Verein durchführen zu lassen (wir bitten um schriftliche Anfragen)
Vermieten Sie nur unter der Voraussetzung, dass vor Einzug ein schriftlicher und von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Mietvertrag zustande kommt und
vor Schlüsselübergabe die Kaution (möglichst in bar) erlegt wird (idR 3 Brutto-Monatsmieten).
Lassen Sie sich jeden Mietvertrag vor Unterfertigung noch durch den Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund Salzburg kontrollieren. (Terminvereinbarungen werden erbeten)
Fotografieren Sie vor Einzug des Mieters den Mietgegenstand und dessen Einrichtungsgegenstände (also Bodenbeläge, Innenfenster, Innentüren, sanitäre Einrichtungen und Möbel samt E-Geräten), dies zur Beweissicherung, und erstellen Sie eine ordentliche, detaillierte Inventarliste.
Beachten Sie, dass bei Wohnungen Zeitverträge (auch Verlängerungen) auf mindestens drei Jahre schriftlich abgeschlossen sein müssen, sonst gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit Kündigungsschutz des Mieters! Beachten Sie: es gibt Ausnahmen aus dem Mietrechtsgesetz.
Sie sind sich nicht sicher ob Sie eine Ausnahme aus dem Mietrechtsgesetz zur Vermietung anbieten? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin im Büro des ÖHGB Salzburg zur Abklärung.
Legen Sie dem Mietinteressenten rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen gültigen Energieausweis des Gebäudes vor
Lassen Sie im Mietgegenstand einen „E-Check“ (gem. Elektroverordnung 2010) durch einen Fachmann durchführen und legen Sie dem Mieter die Bestätigung darüber vor.
Denken Sie daran, dass Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung (Mai 2018) eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Ihres Mieters benötigen
Listen Sie in Ihren Verträgen die Nebenkosten, Heiz- und Betriebskosten samt Verteilungsschlüssel taxativ auf!