Info-Serie des ÖHGB Salzburg für EigentümerInnen und VermieterInnen: Bei Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist dem Vertragspartner in jedem Fall ein Energieausweis (EA) vorzulegen. Dieser ist Vertragsbestandteil und darf nicht älter als 10 Jahre sein. Mehr über die EA-Vorlagepflicht und die Angabepflicht in Annoncen bzw. entsprechende Sanktionen bei Nichterfüllung finden Sie im Fachkommentar von Carola Schößwender, Geschäftsführerin des ÖHGB Salzburg im Salzburger Fenster vom 13. Dezember 2016
Salzburger Fenster_13.12.2016 (Print)
Salzburger Fenster_13.12.2016 (e-Paper-Online)