Info-Serie des ÖHGB Salzburg für EigentümerInnen und VermieterInnen:
Laut Wohnrechtsnovelle 2015 betrifft die Thermenwartung alle Wohnungen in denen eine Heiztherme, ein Warmwasserboiler bzw. ein sonstiges sogenanntes "Wärmeaufbereitungsgerät" mietvermietet ist. Was Sie dazu näher wissen sollten lesen Sie hier:
Salzburger_Fenster_03_2017.pdf