Info-Serie des ÖHGB Salzburg für EigentümerInnen und VermieterInnen:
Verändert sich die Brauchbarkeit des Mietgegenstandes während der Vertragsdauer zum Nachteil des Mieters und hat dieser den Schaden nicht selber verursacht bzw. verschuldet steht oft eine „Mietzinsminderungs“-Forderung im Raum. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten, generell gilt aber:
Salzburger_Fenster_MZMinderung_05_2017.pdf