Info-Serie für Vermieter und Vermieterinnen: Eine oft gestellte Frage - "Was genau kann/darf an Betriebskosten verrechnet werden?" Im Wesentlichen hängt dies von der mietrechtlichen Grundlage des Mietobjektes ab. Die richtige Zuordnung definiert die verrechnungswürdigen Betriebskosten. Mehr Informationen zur Teilanwendung und Vollanwendung des Mietrechtsgesetztes (MRG) im Fachkommentar von Carola Schößwender, Geschäftsführerin des ÖHGB Salzburg, erschienen im Salzburger Fensters am 24. Mai 2016
Salzburger Fenster_24.5.2016 (Print + Online)