Info-Serie des ÖHGB Salzburg für Eigentümer und Vermieter: Eine oft gestellte Frage aus der Praxis lautet "Was genau kann/darf an Betriebskosten verrechnet werden?" Im Wesentlichen hängt dies von der mietrechtlichen Grundlage des Mietobjektes ab. Die richtige Zuordnung definiert die verrechnungswürdigen Betriebskosten. Mehr zu diesem Thema im Fachkommentar von Carola Schößwender, Geschäftsführerin des ÖHGB Salzburg, im Salzburger Fenster - erschienen am 3.6.2015
Salzburger_Fenster_3.6.2015(Online).pdf
Salzburger_Fenster_3.6.2015(Print).pdf